Ersatzversorgung
Strombezug ohne Liefervertrag
Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 stellt die Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau die Ersatzversorgung mit Strom für maximal 3 Monate im Stromnetzgebiet der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau sicher.
Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie Strom aus dem Netz der SÜLL, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt der Strombezug erfolgt ohne einen Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird in den stromversorgten Gebieten in Luckau, Lübbenau/Spreewald, Gemeinde Drahnsdorf und Heideblick von der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die ergänzenden Bedingungen der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau.
Die Preisblätter und die StromGVV für die Ersatzvorgung Strom richten sich nach den nachfolgenden Veröffentlichungen:
- Ersatzversorgung Strom ab 01.07.2023
- Ersatzversorgung Strom ab 01.08.2023
- Ersatzversorgung Strom ab 01.09.2023
- Ersatzversorgung Strom ab 01.10.2023
- Ersatzversorgung Strom ab 01.11.2023
- Ersatzversorgung Strom ab 01.12.2023
- Ersatzversorgung Strom ab 01.01.2024
- Ersatzversorgung Strom ab 01.02.2024
- Ersatzversorgung Strom ab 01.03.2024
- Ersatzversorgung Strom ab 01.04.2024
- StromGVV
- Ergänzende Bedingungen zur StromGVV
Für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) gilt folgende Preisregelung ab 01.01.2024: