Festlegung des Grundversorgers
Der Grundversorger ist nach dem § 36 Abs. 2 EnWG jeweils das Unternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert. Dieses Unternehmen wird für den Zeitraum von drei Kalenderjahren (2019 – 2021) festgestellt und der zuständigen Regulierungsbehörde schriftlich mitgeteilt.
Für das Gasnetzgebiet der SÜLL wurde entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2015 festgestellt, dass für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 die SÜLL Bereich Gashandel der Grundversorger ist.
Grundversorger im Gasnetzgebiet der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau–Lübbenau:
Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau–Lübbenau
Am Bahnhof 2
15926 Luckau
Das Gasnetzgebiet umfasst folgende Gebiete:
Stadt Lübbenau/Spreewald
Stadt Dahme/Mark
Stadt Golßen
Stadt Luckau
Gemeinde Heideblick
Gemeinde Bersteland, Ortsteil Reichwalde
Gemeinde Steinreich, Ortsteil Sellendorf
Für das Gasnetzgebiet der SÜLL wurde entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2012 festgestellt, dass für den Zeitraum vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015 die SÜLL Bereich Gashandel der Grundversorger ist.
Grundversorger ist gemäss § 36 Abs. 1 EnWG das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden der allgemeinen Versorgung in einem Netzgebiet beliefert. Grundversorgung ist der Anspruch von Haushaltskunden, zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen durch den Grundversorger in Niederdruck beliefert zu werden, sofern das für das Energieversorgungsunternehmen wirtschaftlich zumutbar ist.
Für die Grund- und Ersatzversorgung gelten die von der SÜLL veröffentlichten Allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Erdgas.
Der Grundversorger ist nach dem § 36 Abs. 2 EnWG jeweils das Unternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert. Dieses Unternehmen wird für den Zeitraum von drei Kalenderjahren (2016 – 2018) festgestellt und der zuständigen Regulierungsbehörde schriftlich mitgeteilt.
Für das Gasnetzgebiet der SÜLL wurde entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2015 festgestellt, dass für den Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 die SÜLL Bereich Gashandel der Grundversorger ist.
Grundversorger im Gasnetzgebiet der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau–Lübbenau:
Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau–Lübbenau
Am Bahnhof 2
15926 Luckau
Das Gasnetzgebiet umfasst folgende Gebiete:
Stadt Lübbenau/Spreewald
Stadt Dahme/Mark
Stadt Golßen
Stadt Luckau
Gemeinde Heideblick
Gemeinde Bersteland, Ortsteil Reichwalde
Gemeinde Steinreich, Ortsteil Sellendorf
Für das Gasnetzgebiet der SÜLL wurde entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2012 festgestellt, dass für den Zeitraum vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015 die SÜLL Bereich Gashandel der Grundversorger ist.
Grundversorger ist gemäss § 36 Abs. 1 EnWG das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden der allgemeinen Versorgung in einem Netzgebiet beliefert. Grundversorgung ist der Anspruch von Haushaltskunden, zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen durch den Grundversorger in Niederdruck beliefert zu werden, sofern das für das Energieversorgungsunternehmen wirtschaftlich zumutbar ist.
Für die Grund- und Ersatzversorgung gelten die von der SÜLL veröffentlichten Allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Erdgas.