Festlegung des Grundversorgers
Der Grundversorger ist nach dem § 36 Abs. 2 EnWG jeweils das Unternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert. Dieses Unternehmen wird für den Zeitraum von drei Kalenderjahren (2019 – 2021) festgestellt und der zuständigen Regulierungsbehörde schriftlich mitgeteilt.
Für das Stromnetzgebiet der SÜLL wurde entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2018 festgestellt, dass für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 die SÜLL Bereich Stromhandel der Grundversorger ist.
Grundversorger im Stromnetzgebiet der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau–Lübbenau:
Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau–Lübbenau
Am Bahnhof 2
15926 Luckau
Das Stromnetzgebiet umfasst folgende Gebiete:
Stadt Lübbenau/Spreewald
Stadt Luckau
Gemeinde Drahnsdorf
Gemeinde Heideblick
Der Grundversorger ist nach dem § 36 Abs. 2 EnWG jeweils das Unternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert. Dieses Unternehmen wird für den Zeitraum von drei Kalenderjahren (2016 – 2018) festgestellt und der zuständigen Regulierungsbehörde schriftlich mitgeteilt.
Für das Stromnetzgebiet der SÜLL wurde entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2015 festgestellt, dass für den Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 die SÜLL Bereich Stromhandel der Grundversorger ist.
Am Bahnhof 2
15926 Luckau
Stadt Luckau
Gemeinde Drahnsdorf
Gemeinde Heideblick
Preise für Grundversorgung
- Vertrag für Grundversorgung
- Preisblatt für Ersatzversorgung (SLP)
- Preisblatt für Ersatzversorgung (RLM)
Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung
- Link zur StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz)
- Ergänzende Bedingungen zur StromGVV
Netzbetreiberwechsel
Bekanntmachung nach § 25 (2) der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“. (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)
Folgende Netzgebiete wurden von der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH an die Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau–Lübbenau übergeben
zum 01.01.2013:
15926 - Stadt Luckau mit dazugehörigen Gemeinden und Ortsteilen
15938 - Gemeinde Drahnsdorf mit dazugehörigen Ortsteilen
zum 01.01.2015:
Lübbenau/Spreewald - Ortsteil: Bischdorf, Boblitz, Eisdorf, Groß Beuchow, Groß Klessow, Groß Lübbenau, Groß Radden, Hindenberg, Kittlitz, Klein Beuchow, Klein Klessow, Klein Radden, Leipe, Lichtenau, Schönfeld und Ragow
Gemeinde Heideblick mit dazugehörigen Ortsteilen