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Nach Vereinbarung sind auch Termine zu anderen Zeiten möglich.

Abweichend zu den Geschäftszeiten steht Ihnen unser Kundenservice von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 - 19:00 Uhr unter Rufnummer 03544 5026-70 gerne zur Verfügung.

Festlegung des Grundversorgers

Festellung zum Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG

Grundversorger ist jeweils der Energielieferant, der die meisten Haushaltskunden in einem bestimmten Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Netzgebiet der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau ist der Grundversorger für den Zeitraum bis 31. Dezember 2021 und danach vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 die Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau.

Die Landesregulierungsbehörde beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg wurde entsprechend informiert.

Ersatzversorgung

Die Allgemeinen Preise für Letztverbraucher in der Ersatzversorgung sind gemäß § 38 EnWG vom Grundversorger zu veröffentlichen. Für Haushaltskunden müssen diese den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung entsprechen.

Es gelten die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und Netzanschlussverordnung (NAV) in der jeweils gültigen Fassung.

Das Stromnetzgebiet umfasst folgende Stadt- und Gemeindeteile:
Stadt Lübbenau/Spreewald
Stadt Luckau
Gemeinde Drahnsdorf
Gemeinde Heideblick

Preise für Grundversorgung

Transparenztabelle nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 StromGVV 

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung

Preise für Ersatzversorgung

Netzbetreiberwechsel

Bekanntmachung nach § 25 (2) der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“. (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)

Folgende Netzgebiete wurden von der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH an die Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau–Lübbenau übergeben 

zum 01.01.2013:
15926 - Stadt Luckau mit dazugehörigen Gemeinden und Ortsteilen
15938 - Gemeinde Drahnsdorf mit dazugehörigen Ortsteilen

zum 01.01.2015:
Lübbenau/Spreewald - Ortsteil: Bischdorf, Boblitz, Eisdorf, Groß Beuchow, Groß Klessow, Groß Lübbenau, Groß Radden, Hindenberg, Kittlitz, Klein Beuchow, Klein Klessow, Klein Radden, Leipe, Lichtenau, Schönfeld und Ragow
Gemeinde Heideblick mit dazugehörigen Ortsteilen