Festlegung des Grundversorgers
Der Grundversorger ist nach dem § 36 Abs. 2 EnWG
Grundversorger ist jeweils der Energielieferant, der die meisten Haushaltskunden in einem bestimmten Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Im Netzgebiet der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau ist der Grundversorger für den Zeitraum bis 31. Dezember 2021 und danach vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 die Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau.
Die Landesregulierungsbehörde beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg wurde entsprechend informiert.
Ersatzversorgung
Die Allgemeinen Preise für Letztverbraucher in der Ersatzversorgung sind gemäß § 38 EnWG vom Grundversorger zu veröffentlichen. Für Haushaltskunden müssen diese den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung entsprechen.
Es gilt die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in der gültigen Fassung.
Das Gasnetzgebiet umfasst folgende Stadt- und Gemeindeteile:
Stadt Lübbenau/Spreewald
Stadt Luckau
Stadt Dahme/Mark
Stadt Golßen
Gemeinde Heideblick
Gemeinde Kasel-Golzig
Gemeinde Bersteland, Ortsteil Reichwalde
Gemeinde Steinreich, Ortsteil Sellendorf
Gemeinde Drahnsdorf
Preise für Grundversorgung
Transparenztabelle nach § 2 Abs. 3 Nr. 7 GasGVV
Preise für Ersatzversorgung
- Preisblatt für Ersatzversorgung (SLP) | 10/2022
- Preisblatt für Ersatzversorgung (SLP) | 11/2022
- Preisblatt für Ersatzversorgung (SLP) | 12/2022
- Preisblatt für Ersatzversorgung (SLP) | 01/2023
- Preisblatt für Ersatzversorgung (SLP) | 02/2023
- Preisblatt für Ersatzversorgung (SLP) | 03/2023
- Preisblatt für Ersatzversorgung (RLM)