Dienstleistungen:
gem. § 21 Abs. 2 Pkt.1 GasNZV
Dienstleistungen finden gem. § 15 Abs. 1 GasNZV keine Anwendung, da an das örtliche Verteilnetz der SÜLL weniger als 100.000 Endkunden angeschlossen sind.
Lieferantenrahmenvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag zur Netznutzung Gas
- Anlage 1 - Preisblätter
- Anlage 2 - Kontaktdatenblatt SÜLL
- Anlage 3 - EDI-Vereinbarung
- Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 4.1 - Sperrung
- Anlage 4.2 - Entsperrung
- Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren
- Anlage 6 - §18 NDAV
- Anlage 7 - Begriffsbestimmungen
- Preisblatt zur Sperrung und Ensperrung
Sonstige Hilfsdienste gem. § 5 Abs. 3 GasNZV werden nicht angeboten.
Verfahrensbeschreibung:
Verfahren für die Buchung, Nominierung und Abwicklung der Netznutzung
gem. § 21 Abs. 2 Pkt.4 GasNZV
Die Verfahren zur Buchung und Nominierung werden derzeit nicht angewendet.
Die Verfahren zur Abwicklung der Netznutzung sind im Lieferantenrahmenvertrag, sowie in den dazugehörigen Netzzugangsbedingungen und weiteren Anlagen geregelt.
Geplante oder durchgeführte Änderungen:
Änderungen wesentlicher Dienstleistungen oder Bedingungen
gem. § 21 Abs. 2 Pkt.12 GasNZV
Es sind keine Änderungen wesentlicher Dienstleistungen oder Bedingungen gem. § 21 Abs. 2 Pkt.12 GasNZV durchgeführt oder geplant.