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(vom 17.02.2017)

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 die Verlängerung der Steuererleichterung für ERDGAS als Kraftstoff (CNG) bis zum Jahr 2026 beschlossen. Diverse Brancheninitiativen wie Zukunft ERDGAS, als auch der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) begrüßen die Entscheidung ausdrücklich.

Dies ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung von Planungssicherheit für alle Beteiligten (Hersteller, Tankstellenbetreiber) um den alternativen Kraftstoff auch in Zukunft für Verbraucher attraktiv zu machen. Als Betreibervon 3 Erdgastankstellen in Dahme/Mark, Luckau und Lübbenau/Spreewald sowie Förderer von Erdgasfahrzeugen leisten die Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau bereits schon seit vielen Jahren auf diesem Gebiet Pionierarbeit.

Durch Erdgas angetriebene Fahrzeuge leisten einen signifikanten Beitrag zur Einhaltung der Schadstoffgrenzen für NOx, Lärm, Feinstaub und zum Erreichen der langfristigen CO2-Ziele. Gerade im Nutzfahrzeugbereich ist der Erdgasantrieb (CNG oder LNG) eine der wenigen sinnvollen Alternativen zu dem bislang dominierenden Dieselantrieb. Ein weiterer Vorteil, der ausschlaggebend für die Fortschreibung der Steuerermäßigung war, ist das Potenzial, CNG zu 100 Prozent regenerativ erzeugen zu können. Sowohl durch die Nutzung von Biomethan als auch durch die Nutzung der Power-to-Gas-Technologie, die aus überschüssigem Ökostrom synthetisches Erdgas erzeugt, kann vollständig CO2-neutrales Erdgas erzeugt werden.

Dagegen soll die steuerliche Förderung von Autogas (LPG - Liquefied Petroleum Gas) ab dem Jahr 2019 gestrichen werden. Im Vergleich zu Erdgas als Kraftstoff kann Autogas nicht regenerativ erzeugt werden. Das hauptsächlich aus Butan und Propan bestehende Gemisch ist ein Abfallprodukt bei der Förderung von Erdgas- und Erdöl. Außerdem fällt es bei der Raffinierung von Erdöl als ein Nebenprodukt ab.

Weitere Informationen zu Erdgasfahrzeugen und unseren Förderprogrammen finden Sie unter Service -> Mobilität

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