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Abweichend zu den Geschäftszeiten steht Ihnen unser Kundenservice von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 - 19:00 Uhr unter Rufnummer 03544 5026-70 gerne zur Verfügung.

Grundzuständiger Messstellenbetreiber (MSB)

Das am 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017. Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau nimmt als Betreiber des Energieversorgungsnetzes in Ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers war und ist somit für die Installation der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme verantwortlich.

Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme, Ausbau sowie die Gewährleistung einer eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter bzw. eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und Datenübertragung.

Nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) werden nur noch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme ab deren technischer Verfügbarkeit installiert.

Mit dem Vorhandensein einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems erfolgt künftig die Abrechnung der Messentgelte an den Stromlieferanten des Anschlussnutzers oder den Anschlussnutzer. Der Stromlieferant hat ein Wahlrecht, ob die Abrechnung des Messstellenbetriebs an ihn erfolgen soll. Übernimmt der Stromlieferant die Messentgelte nicht, entsteht nach dem MsbG ein Messstellenvertrag mit dem Anschlussnutzer und die Abrechnung der Messentgelte erfolgt an ihn.

Für die Durchführung des Messstellenbetriebes bedarf es gemäß § 9 MsbG einer vertraglichen Regelung.