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Abweichend zu den Geschäftszeiten steht Ihnen unser Kundenservice von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 - 19:00 Uhr unter Rufnummer 03544 5026-70 gerne zur Verfügung.

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(vom 22.04.2013)

Die Energieversorgung (Strom und Erdgas) insgesamt ist heutzutage in 3 grundlegende Teilbereiche strukturiert.

1. Erzeugung/Großhandel
(z.B. Erzeuger oder die Energiebörse EEX in Leipzig)

2. Verteilung/Transport

(verschiedene Netzbetreiber z.B. 50Hertz Transmission GmbH (Höchstspannug) ➾ Mitnetz GmbH (Hochspannung) ➾ Stadtwerke (Mittel und Niederspannung)) bzw. Ontras GmbH (Fernleitungsgasnetz) ➾ Stadtwerke (Regional- und Ortsgasversorgung)

3. Energiehandel ( z.B. Endkundenlieferanten)
Der Energiehandel schließt sogenannte „all inklusive" Lieferverträge mit Endkunden.
Diese beinhalten in der Regel alle Kosten für den Energieeinkauf vom Erzeuger/Großhandel und den Transport über die verschiedenen Netzebenen bis zum angeschlossenen Endkunden.
Für den Energieeinkauf und die Netznutzung erhält der Energiehändler entsprechende Rechnungen von den jeweils beteiligten Erzeugern und Transporteuren.
Wenn eines der Vertragsverhältnisse z.B. mit dem Netzbetreiber aufgelöst werden muss weil, z. B. die Netzentgelte nicht mehr gezahlt werden oder der Endkundenlieferant insolvent wird, werden diese Vertragsverhältnisse gekündigt.
Damit kann der jeweilige Lieferant seine Endkunden nicht mehr beliefern.

Was bedeutet das für die betroffenen Endkunden?

1. Kundeninfo
Der zuständige Netzbetreiber unterrichtet alle betroffenen Endkunden über die Auflösung der Verträge. Damit kann Ihn sein bisheriger Endkundenlieferant nicht mehr beliefern.

2. Ersatzversorgung
Der Netzbetreiber teilt dem Endkunden weiterhin mit, dass er ab sofort durch den zuständigen Grundversorger zu Bedingungen der Ersatzversorgung versorgt wird. Die aktuellen Bedingungen und Preise des jeweiligen Grundversorgers sind mindesten auf dessen Internetseite veröffentlicht. Damit ist die weitere Versorgung unterbrechungsfrei gesichert. Die Ersatzversorgung darf maximal 3 Monate dauern und kann kurzfristig beendet werden, wenn die Endkunden einen neuen Lieferanten finden. Dieser muss beim Netzbetreiber anmeldet sein und entsprechende Netznutzungsverträge abgeschlossen haben.

3. Grundversorgung
Wenn der Endkunde innerhalb der maximalen Frist von 3 Monaten keinen neuen Lieferanten beauftragt, fällt er automatisch in die Grundversorgung des jeweiligen Grundversorgers. Die Preise für die Grundversorgung entsprechen bei den meisten Grundversorgern denen der Ersatzversorgung.

4. Handlungsoptionen für den Endkunden
Es wird empfohlen möglichst schnell einen zuverlässigen Lieferanten zu wählen, da die Ersatz- und auch die Grundversorgungsbedingungen und Preise als ungeplante Lieferungen des Grundversorgers in der Regel ungünstigere Preise für den Endkunden bedeuten. Falls der Endkunde die 3- Monatsfrist verpasst und in die Grundversorgung fällt, kann er diese gem. Grundversorgungsverordnung (Strom GVV bzw. Gas GVV) kündigen und sich dann immer noch einen neuen Lieferanten zu Sonderkonditionen suchen.

5. Geleistete Vorauszahlungen/ Abschläge an den bisherigen Endkundenlieferanten
Zu diesen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren bisherigen Endkundenversorger bzw. dessen Insolvenzverwalter.

Für Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Mitarbeiter der SÜLL gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns unter
- Luckau: Tel.:03544.5026- 0
- Lübbenau: Tel.:03542.88707-12.

Wir beraten Sie gern zu unseren Angeboten der Produktfamilien
SpreewaldStrom", „SpreewaldGas" und „SpeewaldKombi".

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Luckau - Lübbenau


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