Ersatzversorgung
Erdgasbezug ohne Liefervertrag
Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 stellt die Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau die Ersatzversorgung mit Erdgas für maximal 3 Monate im Gasnetzgebiet der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau sicher.
Bei der Ersatzversorgung beziehen Sie Erdgas aus dem Netz der SÜLL, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt der Erdgasbezug erfolgt ohne einen Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird in den erdgasversorgten Gebieten in Luckau, Lübbenau/Spreewald, Dahme/Mark, Heideblick und Golßen von der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau, Ihrem Grundversorger, durchgeführt. Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die ergänzenden Bedingungen der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau.
Die Preisblätter und die GasGVV für die Ersatzvorgung Gas von SLP-Abnahmestellen richten sich nach den nachfolgenden Veröffentlichungen: