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Abweichend zu den Geschäftszeiten steht Ihnen unser Kundenservice von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 - 19:00 Uhr unter Rufnummer 03544 5026-70 gerne zur Verfügung.

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(vom 26.08.2015)

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG muss ein Netzbetreiber alle  3 Jahre auf Basis der am 1. Juli bestehenden Lieferverträge für sein Netzgebiet den „Grundversorger“ feststellen. Dieses Jahr wurden zu diesem Stichtag die Grundversorger für die Strom- und Gasnetzgebiete der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau für die Jahre 2016 bis 2018 bestimmt.

In beiden Netzgebieten der Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau ist ab 01.01.2016 der jeweilige Grundversorger der SÜLL-Handel. Während damit für das Gasnetzgebiet der SÜLL alles beim „Alten“ bleibt, wird im Stromnetzgebiet ab 01.01.2016 der SÜLL-Handel wie bisher in Lübbenau (Kernstadt) nun auch für Luckau, Drahnsdorf, Heideblick und den eingemeindeten Ortsteile von Lübbenau der zuständige Grundversorger.

In die Grundversorgung fallen z. B. diejenigen Kunden, die bei Wohnungswechsel verpasst haben, sich einen Strom- bzw. Gaslieferanten rechtzeitig zu wählen oder  Kunden die durch eine Insolvenz Ihres bisherigen Energielieferanten betroffen sind. In jedem Fall ist Ihr regionaler und zuverlässiger Energieversorger für Sie da. Vorort, unkompliziert und preiswert!

Weitere Informationen zum Thema Grundversorger finden Sie in den Veröffentlichungspflichten unter der Rubrik Netz.

Ihre Stadt- und Überlandwerke GmbH
Luckau-Lübbenau

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